Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, dass für Menschen mit Behinderung viele Änderungen vorsieht.
Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen.
Bei unseren regelmäßig stattfindenden Terminen wollen wir Sie über folgende Themen auf den aktuellen Stand bringen:
– Was versteht man unter dem Begriff „Teilhabe“ – und was gehört dazu?
– Was ist wichtig für diejenigen, die bereits Eingliederungshilfe vom Landratsamt erhalten und in einem Wohnheim oder dem „betreuten Wohnen“ leben?
– Wann werden die Leistungsbescheide ungültig, bis wann müssen Neuanträge gestellt sein?
– Werden individuelle Wohnformen unterstützt – und was muss ich dafür tun
– Persönliches Budget
– Budget für Arbeit
– Allgemeine Lebensplanung
– Wie geht es weiter mit der Umsetzung des BTHG
Sie können jederzeit auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren, bei der wir Ihre Fragestellung besprechen können.