Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung

  für Menschen mit einer Behinderung
und für deren Angehörige oder Vertrauenspersonen

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im neuen § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen.

Ergänzende Beratung:
Wir ersetzen nicht die bestehenden Beratungsstellen der Reha-Träger und Leistungserbringer. Wir ergänzen das bisherige Angebot. So können Sie sich bereits vorab informieren, welche Leistungen und Möglichkeiten es gibt. Dann können Sie zielgerichteter auswählen, welches für Sie der richtige Weg sein könnte.

Unabhängige Beratung:
Wir beraten unabhängig, d.h. wir sind keinem Anbieter von Sozialleistungen verpflichtet. Wir gehören auch nicht zu einem Amt, das die Leistungen bezahlt. Sie als ratsuchende Person oder Ihre Angehörigen stehen im Mittelpunkt.

Wen beraten wir?
Jeder Mensch mit einer (drohenden) Behinderung darf die Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Büros sind behindertengerecht. Wenn Sie nicht in die Beratungsstelle kommen können, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Sie sind eingeladen, alleine zur Beratung zu kommen. Gerne dürfen Sie auch eine Vertrauensperson, Freund oder Freundin, Eltern, Geschwister, Betreuer zum Gespräch mitbringen. Kostenlos: Die Beratung kostet Sie kein Geld. Wir erhalten Unterstützung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wie sieht eine Teilhabeberatung aus?
Sie bestimmen selbst, über welche Themen gesprochen wird Wir unterstützen Sie, damit Sie Ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

Die Beratung kann zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:

  • Allgemeine Lebensplanung
  • Integration in der Kita oder Schule,
  • Wie gestaltet sich der Übergang von Schule zum Beruf,
  • Arbeitsmöglichkeiten in einer WfbM (Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung)
  • Welche Unterstützung bekomme ich, wenn ich auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten will
  • Budget für Arbeit, Persönliches Budget
  • Passgenaue Vermittlung zu Leistungsanbietern bzw. deren Beratungsstellen, Lotsenfunktion
  • In Einzelfällen Begleitung zu wichtigen Terminen, z.B. zu einem Amt.
  • Mitwirkung bei der Teilhabeplanung
  • Gesetzliche Betreuung / Was ändert sich mit dem 18.Lebensjahr
  • Umgang mit Diskriminierungserfahrung

Wolfgang Weiß

Wenn Sie Fragen dazu haben oder Ihre eigene Lebenssituation besprechen möchten, dann dürfen Sie sich gerne an uns wenden:

Wolfgang Weiß (Diplom-Sozialarbeiter)
Ulmer Straße 37 (Lebenshilfe e.V.)
71229 Leonberg

Tel.: 07152/5699239
e-mail: wolfgang.weiss@eutb-leonberg.de

Weitere Infos finden Sie im Internet auf der Homepage der Fachstelle für Teilhabe-Beratung. Hier gibt es ein Video, das die Inhalte einfach erklärt.
Alle Informationen gibt es dort auch in ‚leichter Sprache‘.
Bitte hier klicken: www.teilhabeberatung.de
Direkt zum Video: zum Film

Weitere EUTB-Beratungsstellen im Landkreis Böblingen und in ganz Deutschland finden Sie unter: www.teilhabeberatung.de

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