- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, die von der Lebenshilfe Leonberg e.V.; Ulmer Strasse 37; 71229 Leonberg, einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, für Menschen mit Behinderung organisiert und durchgeführt werden.
- Teilnahmebestätigung
Die Teilnahme an dem Angebot kommt zustande durch:
- Die schriftliche Anmeldung der Teilnehmerin / des Teilnehmers bzw. der gesetzlichen Vertretung (z. B. per Formular oder online),
- sowie durch die schriftliche Bestätigung durch den Verein. Diese erfolgt für Freizeiten/Reisen, Kurse, Tagesausflüge und mehrtägige Tagesangebote ohne Übernachtung i.d.R. 6 Wochen vor Angebotsbeginn. Die Teilnahmebestätigung für die Nachmittagsbetreuung erfolgt ca. 3 Wochen vor Schulbeginn.
- Leistungsumfang
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung im Programmheft 2026 und der Buchungsbestätigung.
- Änderungen im Programm (z. B. wegen Wetter, Sicherheitsgründen oder organisatorischer Notwendigkeit) bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter des Angebots nicht wesentlich verändern.
- Teilnahmevoraussetzungen
- Die Teilnahme setzt voraus, dass der individuelle Unterstützungsbedarf mit dem Betreuungskonzept des Angebots in Einklang steht.
- Der Verein behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn eine angemessene Betreuung im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nicht gewährleistet werden kann.
- Bei Bedarf erfolgt ein persönliches Vorgespräch zur Einschätzung des Assistenzbedarfs.
- Betreuung und Assistenz
- Die Betreuung erfolgt durch vom Verein geschulte Mitarbeitende und/ oder ehrenamtliche Betreuer*innen.
- Medizinische Pflegeleistungen können nur erbracht werden, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Verein bietet keine Rund-um-die-Uhr-Einzelbetreuung, es sei denn, dies ist im Vorfeld mit der Lebenshilfe Leonberg e.V. vereinbart worden.
- Zahlungsbedingungen
- Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 Tage Zeit, diese zu begleichen.
- Bei Verzug können Mahngebühren entstehen.
- Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Vereinskonto zu leisten.
- Rücktritt durch den/die Teilnehmende/n
- Bei Reisen/Freizeiten, Wochenenden mit Übernachtung und Ferientagesbetreuung
Ein Rücktritt ist schriftlich möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:
- 30-14 Tage vor Angebotsbeginn: 30%
- 13 – 7 Tage vor Angebotsbeginn: 70%
- Ab 6 Tage oder bei Nichtantritt: 90%·
In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zuzüglich der Kosten Dritter, die der Lebenshilfe Leonberg durch den Rücktritt entstehen, berechnet.
Tipp: Für Reisen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Bei vorzeitigem Abbruch durch den Teilnehmenden fallen die gesamten Kosten an.
- bei Kursen, Tagesausflügen und mehrtägige Tagesangebote ohne Übernachtung (z.B.: und Ferientagesbetreuungen (ohne GaföG-Anspruch)
Eine Abmeldung/ ein Rücktritt ist schriftlich oder telefonisch möglich.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 8 Tage vor Angebotsbeginn: kostenfrei
Ab 7 Tage vor Angebotsbeginn: 50%
Am Angebotstag/bei Nichtantritt: 90%
In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zuzüglich der Kosten Dritter, die der Lebenshilfe Leonberg durch den Rücktritt entstehen, berechnet.
- Nachmittagsbetreuung (ohne GaföG-Anspruch):
Bis 2 Tage vor dem Angebot: Kostenfrei
Ab 1 Tag vor dem Angebot/ am gleichen Tag oder bei Nichterscheinen: 90%
- Rücktritt / Absage durch den Verein
Der Verein kann das Angebot absagen, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, die Durchführung verhindert,
- oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände wie z.B. Erkrankungen von Betreuungspersonen, Absage Dritter, etc.
In diesem Fall werden keine Kosten erhoben bzw. erstattet.
- Bei Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe SGB IX
Der/die Teilnehmer/in garantiert, dass bei einer Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe, die Pflegeleistungen aufgebraucht wurde oder im Bezugszeitraum bereits verplant sind (gilt nicht für Teilnehmenden, die in der besonderen Wohnform leben.). Andernfalls teilt der/die Teilnehmer/in dem Verein mit, wie hoch das freie Pflegebudget noch ist.
Die Lebenshilfe Leonberg rechnet die die Kosten für den Assistenzbedarf des gebuchten Angebots direkt mit dem entsprechenden Leistungsträger SGB IX ab.
Die Sachkosten werden dem/der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt.
Der/die Teilnehmende garantiert, dass das gewährte Freizeitbudget laut Leistungsbescheid für das Angebot der Lebenshilfe Leonberg e.V. noch ausreichend vorhanden ist. Andernfalls wird die Lebenshilfe Leonberg e.V. die Gesamtkosten dem/der Teilnehmer/in privat in Rechnung stellen.
- Haftung
- Der Verein haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung bzw. im Rahmen der Aufsichtspflicht der Betreuer*innen.
- Gesundheit und Medikamente
- Die Teilnehmenden (bzw. deren gesetzliche Vertreter*innen) sind verpflichtet, den Verein über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Infektionskrankheiten und Medikation zu informieren.
- Medikamente müssen in ausreichender Menge und mit klaren und aktuellen und verschriftlichten Einnahmeanweisungen mitgegeben werden.
- Eine regelmäßige Medikamentengabe erfolgt nur, wenn dies im Vorfeld abgesprochen und dokumentiert wurde.
- Datenschutz
- Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Angebots.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich erlaubt.
- Informationen zur Datenschutzerklärung sind unter www.lebenshilfe-leonberg.de abrufbar.
- Bildrechte
- Während der Reise gemachte Fotos dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht werden
(z. B. für Vereinsberichte oder Social Media). Die Hinweise dazu sind auf der Homepage abrufbar. www.lebenshilfe-leonberg.de
- Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins, sofern gesetzlich zulässig.
